Fütterungsanlagen in einem Wintergatter
Fütterungsanlagen in einem Wintergatter

Tierschutzgründe und bessere

Fleischqualität sprechen für Weideschlachtung

 

Sie unterstreicht auch den tierschutzkonformen

Abschuss von Rotwild im Wintergatter

 

Das Thema Tierschutz nimmt immer mehr Raum ein und die Jagd muss sich darauf einstellen. Auf dem Hintergrund versehentlicher Muttertierabschüsse beim Rotwild habe ich bereits in der ÖKOJAGD  4-2015, S. 35 – 37 (hier auf meiner Homepage unter: Rotwildabschuss im Wintergatter), die tierschutzgerechte Reduktion des Rotwildes im Wintergatter in die Diskussion gebracht. Dieses Vorgehen wird durch die jüngsten Entwicklungen bei der landwirtschaftlichen Weidetierschlachtung weiter bestätigt.

 

Was ist Weideschlachtung?

 

Die Schlachtung von Weidevieh direkt auf der Weide war bis vor kurzem in Deutschland nicht möglich. Vor allem Biobauern haben diese nunmehr aus Tierschutzgründen und wegen der Fleischqualität durchgesetzt. Das war keine

leichte Aufgabe, denn die Hygiene- und Tierschutzvorschriften beim Töten und Verarbeiten von Tieren sind streng. Das ist auch für uns Jäger in den letzten Jahren durch die EU-Rechtsnormen beim Umgang und dem Verkauf von Wildfleisch stärker ins Bewusstsein getreten.

 

Bisher wurde Weidevieh zur Schlachtung eingefangen, zum nächsten Schlachthof transportiert, dort betäubt, getötet und anschließend geschlachtet. Dabei kam es zu sehr viel Stress für die Tiere, die ja gerade das Separieren von der Herde, den Transport oder das Fixieren überhaupt nicht kannten. Durch die dabei freigesetzten Stresshormone waren damit gravierende Abstriche bei der Fleischqualität verbunden, ein Umstand, der gerade das hochwertige Bio-Fleisch unnötig abwertete. Bio-Bauern setzten deshalb durch, dass bei Beachtung entsprechender Vorschriften das Vieh auf der Weide getötet werden darf. Dabei werden die Rinder in einem kleineren, aber den Tieren bekannten Areal im Beisein von anderen Herdenmitgliedern mit einem Kopfschuss aus Kleinkaliberwaffen (.22 WMR) getötet. Die Tiere bis fast 1000 kg sind völlig entspannt und fallen auf den Schuss hin tödlich getroffen zusammen, was in Videoaufzeichnungen vielfach belegt ist. Dabeistehende andere Herdenmitglieder reagieren so gut wie nicht! Letztere werden dann aus dem kleinen Areal hinausgetrieben und der eigentliche Schlachtvorgang beginnt. (Auf YouTube finden sich verschiedene Filme dazu, z.B. „Schlachten auf der Weide: Tierwohl bis zum Schuss | Unser Land | BR Fernsehen“. Ein Lehrfilm kann unter https://www.youtube.com/watch?v=eX6l1RBaEpM angesehen werden)

 

Verschärfter Muttertierschutz und seine Folgen

 

Gerade in den letzten Jahren wurde der Muttertierschutz bei der Bejagung des Rotwildes zunehmend forciert. Völlig zurecht wird dabei mit der langen Bindung von Rotwildkälbern zur Rotwildkuh argumentiert. Aufgrund dieser nunmehr höheren Hürden, die verschiedentlich schon strafrechtliche Verfahren nach sich zogen, wird es praktisch zunehmend unmöglich, die vielerorts zu hohen bayerischen Rotwildbestände zu regulieren. Bei intensiver Bejagung am Ansitz wird das sehr lernfähige Rotwild schließlich „unsichtbar“. Bei den Bewegungsjagden kann man oft nicht

entscheiden, ob das anwechselnde Stück führend oder nicht führend, das Kalb bereits erlegt oder nur versprengt ist. Obwohl niemand wissentlich ein führendes Stück erlegen will, wird der Abschuss damit zu einem Spagat zwischen

notwendiger Jagd und dem Strafgesetz.

 

Wiederholt kam es inzwischen durch traditionsgeleitete Mitjäger oder Berufsjäger zu Anzeigen. Da niemand wegen des Muttertierschutzes mit dem Strafrecht konfrontiert werden will, unterbleibt immer häufiger der Abschuss. In der Folge wird es praktisch unmöglich, die aufgrund der damit einhergehenden Schäden Im Wald, besonders im Schutzwald, zu verhindern. Kurzum: Das Pochen auf den Tierschutz hinsichtlich der Muttertierbindung führt in Bezug auf den zu schützenden Wald in eine Sackgasse, in Bezug auf klassische Trophäenjagd allerdings zu einem Eldorado anwachsender Rotwildbestände. – Da ist guter Rat teuer!

 

Abschuss im Wintergattern

 

Eine Möglichkeit damit umzugehen ist der Abschuss im Gatter. Solche Rotwildgatter existieren als sog. Wintergatter in vielen Bereichen unserer Alpen. Das Rotwild wird hier von Oktober an bis in den März/April über den Winter gefüttert und dann wieder zur Bejagung frei gelassen. Es ist in dieser Zeit wörtlich genommen „hinter Gittern“, dort aber vor jeder Nachstellung sicher. Denn in diesen Wintergattern darf Rotwild nur in Ausnahmefällen erlegt werden. Solche Ausnahmefälle gab es anlässlich der TBC-Problematik.

 

Eine Ausnahme findet sich auch im Nationalpark Bayerischer Wald, wo die Jagd auf der Fläche weitgehend ruht und seit Jahrzehnten der gesamte Rotwildabschuss in kleineren, separat gezäunten Arealen im Wintergatter getätigt wird.

 

Die Erfahrungen in Nationalpark Bayerischer Wald und die TBC-Abschüsse in den Wintergattern in den Alpen zeigen das gleiche Bild: Rotwild kann durch sichere Schüsse, am besten aus nächster Nähe auf den Kopf, im Beisein anderer Rudelmitglieder tierschutzgerecht getötet werden, ohne dass dies zu Panik oder anderen gravierenden Beunruhigungen führt.

 

Selbstverständlich lässt sich auch hier Unruhe oder gar Panik produzieren. Wer also abschreckende

Beispiele hervorbringen will, kann dies! Wer es verantwortungsvoll macht, weiß dies zu verhindern.

 

Die Erfahrungen aus der Weideschlachtung unterstreichen diese Erkenntnis: Richtig gemacht ist es völlig unproblematisch, Einzeltiere aus der Herde heraus durch einen Kopfschuss aus kurzer Entfernung so zu töten, dass keine Unruhe oder gar Panik aufkommt. Die Auswahl der Tiere kann in aller Ruhe erfolgen, der Abschuss erfolgt bei besten Lichtverhältnissen, evtl. angeschossenes Wild könnte unmittelbar von seinem Leiden erlöst werden, verwaiste Kälber gibt es nicht.

 

Logische Schlussfolgerung

 

Auch wenn die Wintergatterhaltung etwas Perverses an sich hat, weil damit Wild domestiziert wird, die Bejagung im Spätherbst und Winter an Effizienz verliert und das Wild im März/April für die klassische Jagd wieder in Freiheit entlassen wird, will dennoch niemand ohne Not den Wintergatterabschuss zur Regel machen. Sollte aber die Tierschutznorm „Schutz führender Muttertiere beim Rotwild“ auch in Zukunft dazu führen, dass der aufgrund

der Wildschäden dringend notwendige Reduktionsabschuss nicht ausreichend durchgeführt werden kann, so bleibt als ultima ratio nur noch der tierschutzkonforme Abschuss im Wintergatter.

 

Ich höre schon die Einwände, dass dies keine „Jagd“ mehr sei! Aber gibt es solche Einsprüche bei Massenfängen (bsp. bestimmte Rohrfallentypen, Jungfuchsfallen) oder dem Erlegen von Prädatoren in der Lebendfangfalle, wo Stress und Panik handgreiflich sind?

 

Wenn die klassische „Jagd“ das Problem überhöhter Rotwildbestände nicht lösen kann, wird an einer zumindest zeitlich begrenzten jagdlichen Reduktion im Wintergatter kein Weg vorbei führen. Wer das nicht will, muss folglich alles daran setzen, über eine effiziente Jagd den Wintergatterabschuss überflüssig zu machen.

 

Dr. Wolfgang Kornder

 

Eingestellt: 170907

© Dr. W. Kornder